Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Durch Denken Vorne Consult GmbH
(Stand 15.03.2020)
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Durch Denken Vorne Consult GmbH, nachfolgend „Berater“ genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht.
2. Leistungsumfang und Berichtspflicht
2.1 Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, den Anlagen dazu und etwaigen Leistungsbeschreibungen des Beraters. Alle genannten Unterlagen sind Bestandteile des zwischen den Parteien zustande gekommenen Beratungsvertrages. Aufträge werden auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrages abgewickelt. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter Erfolg.
2.2 Die Leistungen des Beraters sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert worden sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.
2.3 Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, oder Behinderungen durch fehlende Mitwirkung des Auftraggebers berechtigen den Berater, die Erfüllung seiner Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar und schwerwiegend sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.
3. Beauftragung und Änderung des Auftrages
3.1 Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Auftragserteilung kann auch in Form einer formlosen E-Mail oder einer mündlichen Zusage erfolgen.
3.2 Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung der Durch Denken Vorne Consult GmbH zu Stande. Diese kann auch in Form einer formlosen E-Mail erfolgen.
3.3 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.
3.4 Solange die Änderungen nicht schriftlich niedergelegt sind, führt der Berater die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.
3.3 Der Berater ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist. Dadurch entstehende Mehrkosten werden nach Maßgabe von Ziffer 4.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vergütet.
3.4 Verlängert sich durch Gründe, die der Berater nicht zu vertreten hat, die Leistungszeit gegenüber den bei Auftragserteilung vorgesehenen Terminen, hat der Berater Anspruch auf eine Vergütung der damit verbundenen Mehrkosten. Das gleiche gilt im Fall einer Unterbrechung, die der Berater nicht zu vertreten hat.
4. Vergütung/Rücktritt
4.1. Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Die Vergütung wird in monatlichen Raten fällig. Alle Rechnungen sind, falls nicht anders geregelt, mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen netto zu zahlen.
4.2 Wenn der Auftraggeber Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er dem Berater alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und den Berater von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.
4.3 Falls der Auftraggeber vor Beginn der Auftragsbearbeitung vom Vertrag zurücktritt, kann der Berater einen Teil des vereinbarten Honorars als Stornogebühr verlangen. Ein Rücktritt vom Vertrag ist bis 4 Wochen (20 Werktage) vor Beginn der Veranstaltung kostenfrei möglich. Bis 2 Wochen (10 Werktage) vor Veranstaltungsbeginn werden 50%, bei kurzfristigerer Stornierung (< 10 Werktage) 100 % der Gebühren berechnet. Dies gilt auch für einzelne Beratungstage, die terminlich vereinbart worden sind. Ebenso gilt dies für den Rücktritt von einzelnen Beratungstagen aufgrund der Corona-Virus-Epidemie oder ähnlicher Epidemien.
4.4 Bei Erkrankung oder unverschuldeter Verhinderung eines Beraters behält sich die Durch Denken Vorne Consult GmbH vor, einen Ersatz zu stellen bzw. – sofern das nicht möglich ist – den Beratungstermin abzusagen. Schadenersatzansprüche aus diesem Grund gegenüber der Durch Denken Vorne Consult GmbH sind dann in jedem Fall ausgeschlossen.
4.5 Alle zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4.6 Anfallende Nebenkosten werden, falls nicht anders geregelt, pauschal von der Vergütung abgerechnet. Nebenkosten sind der Aufwand für Reisen, Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Grafiken, EDV-Einsatz, Dokumentation, Telekommunikation, Sekretariatskosten. Die Nebenkosten umfassen keine Auslandsflüge.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Berater im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen und bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber informiert den Berater unverzüglich über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.
5.2 Der Auftraggeber wird im Zusammenhang mit diesem Auftrag andere Dienstleister nur im Einvernehmen mit dem Berater einbeziehen oder beauftragen.
5.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung eingesetzten Mitarbeiter oder ehemaligen Mitarbeiter des Beraters vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit einzustellen oder zu als Berater zu beauftragen.
6. Haftung des Beraters
6.1. Der Berater haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
6.2. Eine Haftung für leichte oder einfache Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Die Haftung für vertragsuntypische Schäden ist ausgeschlossen.
6.3 Die Haftung insgesamt ist auf den Auftragswert begrenzt, bei laufender Vergütung auf die Höhe der sechsmaligen Nettovergütung pro Vertragsmonat. Die maximale Haftungssumme wird auf € 100.000 begrenzt. Die Haftung für entgangenen Gewinn und Mangelfolgeschäden wie Betriebsunterbrechung wird ausgeschlossen.
6.4 Die vertraglichen Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Berater verjähren in 1 Jahr ab Abschluss der Beratungsleistung.
7. Geheimhaltung und Datenschutz
7.1 Der Berater verpflichtet sich, alle Kenntnisse die er aufgrund dieses Auftrags erhält, insbesondere über Unternehmensdaten, Bilanzen, Pläne, Unterlagen und dergleichen, zeitlich unbeschränkt vertraulich zu behandeln und sowohl seine Mitarbeiter, als auch von ihm herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu Stillschweigen zu verpflichten.
7.2 Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Inhalte des Vertrages und im Rahmen dieses Vertrages erstellte Leistungen vom Berater unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen elektronisch gespeichert und verarbeitet werden. Beide Vertragsseiten verpflichten sich, keine elektronisch gespeicherten oder sonstige Daten an Dritte weiterzuleiten.
8. Schutz des geistigen Eigentums
8.1 Die vom Berater angefertigten Berichte, Pläne, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen dürfen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Auch die für die Bearbeitung angewandten Methoden und vom Berater entwickelte Verfahren bleiben geistiges Eigentum des Beraters. Jede vertragsfremde Verwendung dieser Leistungen, insbesondere ihre Publikation, muss vorher mit dem Berater abgestimmt werden. Dies gilt auch dann, wenn die erbrachte Leistung nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts sein sollte.
8.2 Bei Verstoß gegen die Bestimmungen von Ziffer 8.1 steht dem Berater ein zusätzliches Honorar in einer den Umständen nach angemessenen Höhe zu.
9. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
9.1 Der Vertrag kann von beiden Seiten nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Wird aus einem Grund gekündigt, den der Berater zu vertreten hat, so steht dem Berater ein Honorar nur für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu. Im Falle eines zeitlich unbefristeten Vertrages kann der Vertrag von jeder Partei durch schriftliche Kündigung mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
10. Aufbewahrung von Unterlagen
10.1 Die Pflicht des Beraters zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt drei Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
11. Referenzen
11.1 Mit Projektabschluss gewährt der Auftraggeber dem Berater das Recht, den Auftraggeber als Referenz zu benennen. Für die Benennung der Referenz darf der Berater den Namen des Auftraggebers, dessen Firmenlogo und den Namen des Ansprechpartners verwenden. Die Nennung des Auftraggebers als Referenz stellt keinen Verstoß gegen Geheimhaltungserklärungen dar. Für die Referenz dürfen jedoch keine vertraulichen Details über den Auftrag genannt werden, sofern dies nicht vom Auftraggeber gestattet worden ist. Fachartikel oder Ansprechpartner für Referenztelefonate bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Auftraggebers.
12. Abwerbung/Umgehungsverbot
12.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich während der Laufzeit des Projektes sowie innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren nach Beendigung des Projektes, einen Mitarbeiter des Beraters, einen ehemaligen Mitarbeiter des Beraters oder einen vom Berater beauftragten Unterauftragnehmer einzustellen oder sonstig zu beschäftigen. Für jede Verletzung dieser Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten Brutto-Jahresgehaltes dieser Person fällig.
12.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich des Weiteren, während der Projektlaufzeit, längstens jedoch zwei Jahre nach Projektabschluss, keine Aufträge auf eigene Rechnung eines Mitarbeiters des Beraters, eines ehemaligen Mitarbeiters des Beraters bzw. eines vom Berater beauftragten Unterauftragnehmers / Unterauftragnehmerin zu vergeben.
12.3 Stimmt der Berater einem direkten Auftragsverhältnis oder einer Anstellung zwischen Auftraggeber und einem Mitarbeiter des Beraters, einen ehemaligen Mitarbeiter des Beraters bzw. dem durch den Berater beauftragten Unterauftragnehmer zu, verpflichtet sich der Auftraggeber, 30% des Auftragsvolumens des ersten Jahres oder des rechnerischen Bruttojahresgehaltes inklusive Boni und Erfolgsbeteiligungen als Übergangs- und Vermittlungsprovision zu zahlen. Diese Provision ist mit Abschluss der betreffenden Vereinbarung fällig. Kommt es ohne die erforderliche Zustimmung des Beraters zu einer Beauftragung zwischen dem Auftraggeber und dem von Durch Denken Vorne Consult GmbH beauftragten ehemaligen Mitarbeiter bzw. dem Unterauftragnehmer, schuldet der Auftraggeber eine Vertragsstrafe gem. §12.1 Satz 2, mindestens jedoch von 100.000 Euro.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
13.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist nur mit bzw. bei anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
13.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
13.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.