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CSDDD: Keine Angst vor Transparenz
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CSDDD: Keine Angst vor Transparenz

Die gute Nachricht zuerst. Es sind noch knapp zwei Jahre, bis die neue europäische Verordnung, die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), offiziell in Kraft tritt. Bis dahin gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG).

Sobald das Gesetz 2027 durch die CSDDD abgelöst wird, gilt die Regelung im ersten Jahr für Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von mehr als 1.500 Millionen Euro. Die Einstiegshürde wird jährlich gesenkt, bis sie 2029 für Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von 450 Millionen Euro gilt. Bis es soweit ist, sollte niemand die Beine hochlegen und hoen, dass es sich im Laufe der Zeit von selbst erledigt. Schauen Sie sich Ihre Wertschöpfungskette an, insbesondere bei kritischen Produkten.

Zurück zum Anfang

Am 1. Januar 2023 ist das LKSG in Deutschland in Kraft getreten und das Gesetz hat die Gemüter Vieler erregt. Der Bund mittelständischer Unternehmer warnte in diesem Zusammenhang vor steigender Bürokratie und dass Deutschland im internationalen Wettbewerb nicht mithalten könne. Ähnliche Gesetze gibt es auch in anderen Ländern und ganz neu ist der Ansatz nicht. Unternehmen wie Transgourmet, Melitta und die Allianz haben schon lange einen Supplier Code of Conduct (SCoC), in dem sie ihre Lieferanten und Dienstleister verpflichten, nachhaltig zu arbeiten, Umweltbelastungen zu minimieren und Sklaven- und Kinderarbeit zu verhindern.

„Grundsätzlich ist es das Ziel der Allianz, durch unser Lieferantenmanagement einen positiven Beitrag zum sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Wohlergehen der Gemeinschaften zu leisten, in denen wir tätig sind. Daher gilt für alle Lieferanten der Allianz ein Supplier Code of Conduct (CoC), in dem wirtschaftliche, soziale und umweltverträgliche Geschäftspraktiken festgelegt sind. Die Allianz arbeitet dabei mit ihren Lieferanten zusammen, um eine Beziehung zu fördern, die mit den Standards in diesem Kodex und den Interessen der Stakeholder übereinstimmt. Wenn Lieferanten Verstöße gegen die Bestimmungen des Kodex vermuten oder feststellen, müssen sie sich unverzüglich schriftlich an die Allianz wenden“, erklärt Zsófia Wolken.

Der Bundesregierung war die, zu dem Zeitpunkt, freiwillige Umsetzung der Unternehmen zu gering und so kam es zu dem Gesetz, das jetzt auf EU-Ebene zum CSDDD wird. Trotz der europäischen Einigung ist die FDP alles andere als begeistert, wie der Bundestagsabgeordnete Carl-Julius Cronenberg kommentiert: „Die Freien Demokraten unterstützen eine zusätzliche Regulierung von Lieferketten, wenn dadurch die realen Arbeitsbedingungen weltweit tatsächlich verbessert und insbesondere mittelständische Unternehmen nicht mit Bürokratie überlastet werden. Beide Bedingungen sind weder beim deutschen Gesetz noch der europäischen Richtlinie erfüllt. Durch die Intervention der Freien Demokraten wurde die Europäische Richtlinie in einigen Bereichen verbessert. Dennoch stellt sie weiterhin Unternehmen unter einen Generalverdacht, aus dem sie sich nur mit teurer Bürokratie befreien können. Trotz aller Nachteile bietet die europäische Richtlinie an wenigen Stellen auch Verbesserungen. Die Einführung der Umsatzgrenze von 450 Millionen Euro befreit vor allem den Mittelstand, der bisher durch die Berichtspflichten besonders belastet war. Ich erwarte, dass Arbeitsminister Heil die Anpassung des Geltungsbereiches nun schnell vornimmt.“

Dass die Mindestgrenze den Mittelstand entlastet oder „befreit“, ist nur teilweise richtig. Und Bürokratie muss nicht unbedingt teuer sein, sagt Manos Voutsas. Er ist Einkaufsberater bei „Durch Denken Vorne Consult“ und unterstützt u. a. Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Einhaltung des neuen Gesetzes. „Es geht darum, dass Mittelständler lernen sich Transparenz zu verschaen. Sobald es um Transparenz in nachhaltigen Belangen geht, tun sich jedoch noch viele schwer, da Unklarheit herrscht, wie das angegangen werden soll.“ Ein Punkt darf nicht vergessen werden, nämlich, dass die EU etwas unternimmt, um die Arbeitsbedingungen in Schwellenländern zu verbessern. Das Gesetz muss in einigen Punkten noch verbessert werden, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Initiativen unterstützen

Nach Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) arbeiten rund 160 Millionen Kinder zwischen fünf und 17 Jahren unter Bedingungen, die als Kinderarbeit bezeichnet werden können. Mehr als die Hälfte von ihnen ist zwischen fünf und elf Jahre alt. Rund 70 % der arbeitenden Kinder sind in der Landwirtschaft beschäftigt, einem der unfallträchtigsten Wirtschaftsbereiche. Dort gibt es kaum staatliche Arbeitsinspektionen und keinen Schutz durch Gewerkschaften und Verbraucherorganisationen. (Quelle: ILO und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung BMZ.) (Die Rede ist nicht von den Kindern eines Allgäuer Bauern, die in den Sommerferien beim Almauftrieb helfen.)

Stefan Dierks, Director Sustainability Strategy bei der Melitta Gruppe klärt dazu auf. „Neben den bereits genannten Verordnungen ist für uns die European Union Deforestation Free Regulation (EUDR) sehr relevant.“ Von der EUDR betroen sind Unternehmen, die Rohstoe wie Kaee, Kakao, Rindfleisch oder Palmöl und daraus hergestellte Erzeugnisse in der EU in Verkehr bringen.

Bei der Kontrolle von Kaee und Kakao ist die Kontrolle schwer. Aus dem Grund ist die Kaeebranche auf eine enge Zusammenarbeit mit Farmen, Geschäftspartnern und natürlich den Regierungen in den Produktionsländern angewiesen. „Wir müssen die vorhandenen Strukturen und Organisationen in den Produktionsländern nutzen und ggf. bei der Weiterentwicklung unterstützen. Beispielsweise in Brasilien gibt es bereits Initiativen, die die Anbau- und Arbeitsbedingungen kontrollieren und verbessern. Mit diesen Initiativen sind wir im engen Austausch“, merkt Stefan Dierks an.

Händler von losen Gütern, wie Soja, Mais, Kaee oder Kakao liefern, was die Produzenten bestellen. Von welcher Plantage welche Kaeebohne kommt und wer da arbeitet, war bisher oft schwierig nachzuvollziehen. „Wir setzen deshalb auf langfristige und gute Beziehungen zu der Kaeewirtschaft und ihren Akteuren vor Ort“, stellt Stefan Dierks klar.

Der Teufel steckt im Detail

Da große Unternehmen verpflichtet sind, die gesamte Wertschöpfungskette zu betrachten, kommt auch auf kleine und mittlere Unternehmen viel Arbeit zu, denn sie sind Teil der „Kette“. Wer den Gesetzesentwurf liest, wird auf einen Punkt stoßen, der sich vom LKSG unterscheidet und damit Lieferanten oder Dienstleister in die Verantwortung nimmt. „Die CSDDD soll als neue Richtlinie nachhaltiges und verantwortliches unternehmerisches Handeln entlang von Wertschöpfungsketten für in der EU tätige Unternehmen verankern.“ Der Unterschied ist wichtig. Die Lieferkette sorgt dafür, dass Rohstoe und Produkte von A nach B gelangen, bis sie verkauft werden. Bei der Wertschöpfungskette geht es um alle Aktivitäten, die dazu beitragen, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung einen Mehrwert erhält. Das beginnt beim Anbau und endet beim Verkauf.

Caterer sind Teil der Wertschöpfungskette in der Versorgung von Krankenhäusern, Kindertagesstätten und bei Konzernen in den Betriebskantinen. Auftraggeber wie Städte, Kommunen und Studentenwerke oder Konzerne werden ihre Vertragspartner daher vertraglich verpflichten, die Transparenz in der Wertschöpfungskette einzuhalten und Maßnahmen zu ergreifen, die beispielsweise den Ausstoß von CO2 reduzieren.

Kein Wunder also, dass Lobby- und Wirtschaftsverbände den wachsenden bürokratischen Aufwand mit dem Argument kritisieren, „dass der hohe Dokumentationsaufwand es deutschen Unternehmen dauerhaft erschwert, wettbewerbsfähig zu wirtschaften und marktfähige Preise zu gewährleisten.“ Das ist ein beliebtes Argument, das gab es schon bei der Einführung des Mindestlohns und trotzdem werden in Deutschland immer noch Äpfel zu marktfähigen Preisen angebaut, geerntet und verkauft. (In den USA gibt es den Mindestlohn seit 1938, in Frankreich seit 1950. Selbst in Venezuela und Litauen gibt es ihn, Namibia hat ihn für bestimmte Berufsgruppen.)

Manos Voutsas glaubt nicht, dass Europa dadurch Wettbewerbsnachteile hat. „Europa ist und bleibt mit seinen Kernbranchen und Nischenmärkten ein Standort mit bestem Ruf. Vor allem die hohe Produktqualität ist das Alleinstellungsmerkmal schlechthin und zieht Regionen an, die noch viel Entwicklungspotenzial haben.“ Auch den bürokratischen Aufwand hält er für überschaubar: „Natürlich bedeutet die Ermittlung der CO2-Emissionen einen Mehraufwand, den Aufbau von Know-how und gegebenenfalls von Personalkapazitäten. Der Umfang ist sehr unterschiedlich, je nachdem, wie ein Unternehmen in diesem Bereich bereits aufgestellt ist. Ähnlich war es bei der Umsetzung der Datenschutzverordnung, die heute nicht mehr wegzudenken ist.“

Sobald die Grundlagen geschaen sind und die Mechanismen greifen und etabliert sind, hält sich der Aufwand in Grenzen und bei zukünftigen Ausschreibungen und Lieferantengesprächen wird das Thema angesprochen und die erforderlichen und umgesetzten Maßnahmen dokumentiert.

Ein wichtiger Punkt, der die Situation für Unternehmen erschwert, ist die neue zivilrechtliche Haftung für betroene Unternehmen. Denn mit der CSDDD soll eine zivilrechtliche Haftung gegenüber betroenen Privatpersonen bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung der Sorgfaltspflichten eingeführt werden. Die Verjährungsfrist soll fünf Jahre nicht unterschreiten.

Unternehmen, die zur Einhaltung der Standards verpflichtet sind, können daher in Zukunft – neben hohen Bußgeldern durch die Aufsichtsbehörden – unter Umständen auch mit Ansprüchen von Betroenen konfrontiert werden.

Die persönliche Haftung wird wohl kaum einem Ureinwohner in Brasilien helfen, einen europäischen Safthersteller zu verklagen, der Orangen von einer Plantage bezieht, die durch Brandrodung zerstört wurde.

Kooperationen aufbauen, Know-how bündeln

Die Transgourmet beschäftigt sich schon lange mit dem Thema. Kathrin Caro Pulido, Leiterin Nachhaltigkeit, sagt dazu: „Grundsätzlich können wir mit Blick auf das europäische LkSG sagen, dass wir bereits seit Anfang 2023 unter das deutsche Lieferkettengesetz fallen und dementsprechend ein umfangreiches Risikomanagement zur Einhaltung von Menschenrechten entlang der Lieferkette eingeführt haben. Damit sind wir auf das Inkrafttreten der europäischen Lieferkettenrichtlinie gut vorbereitet. Ob die neue Richtlinie kleinere Änderungen an unserem Risikomanagement erfordert, können wir erst konkret sagen, wenn die europäische Richtlinie in nationales Recht umgesetzt ist. Setzen Sie sich mit Ihren Kollegen und Wettbewerbern in der Region zusammen und gründen Sie einen ‚CSDDD-Arbeitskreis‘. Dann können Sie sich im besten Fall schon einmal die Kosten für einen Berater teilen und das Thema gemeinsam bearbeiten. Das spart nicht nur Geld, sondern auch Zeit. Da es sich nicht um ein strategisches Thema handelt, muss niemand Angst haben, einen Wettbewerbsvorteil zu verlieren. Es ist eine Chance, Transparenz in Ihre Lieferkette zu bringen. Ihre langjährigen Partner und Lieferanten unterstützen Sie dabei und können Ihnen helfen, die richtigen Werkzeuge auszuwählen, wenn es darum geht, die Wertschöpfungskette zu entschlüsseln. Warten Sie nicht, bis LKSG, CSDDD oder CSDR vor der Tür stehen und Sie gefragt werden, was Sie zu tun haben. Handeln Sie jetzt, damit Sie nicht reagieren müssen.“

Autor: Sebastian Heuser

 

Weitere Informationen:

Die IHK beantwortet Fragen und bietet Webinare. Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte:

https://wirtschaft-entwicklung.de/wirtschaft-menschenrechte/

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