Neuigkeiten aus der ChatGPT-Welt #03
Kurz vor Abpfiff! Da nun die ersten Jahresrückblicke mit Menschen, Bildern und, man mag es kaum glauben, sogar Emotionen über die TV-Bildschirme flimmern, lässt es sich nicht leugnen: Das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu. Bedeutet auch: Vorsätze für 2025 müssen her! Ich möchte daher die Gelegenheit nutzen, auf die vergangenen Fortschritte und zukünftigen Entwicklungen im Bereich generativer KI zu blicken.
Happy Birthday
Zuallererst: Herzlichen Glückwunsch ChatGPT! Am 30. November ist das Sprachmodell 2 Jahre alt geworden. Selten hat eine Erfindung in so kurzer Zeit einen solchen Hype entfacht. Branchenübergreifend ist Künstliche Intelligenz das Thema der Stunde und wird als Verkaufsargument für allerlei Neuentwicklungen genutzt. Sei es der erste Raumerfrischer mit Smartchip-Technologie, ein intelligenter Haartrockner oder ein KI-Kissen gegen Schnarchen: An dem Begriff gibt es kein Vorbeikommen. Gleichzeitig integrieren Apple und Samsung die intelligenten Sprachmodelle direkt in die Betriebssysteme ihrer Smartphones (oder besser Smart-Smartphones?). Welche Neuentwicklung hier den größten Mehrwert bietet, ist wohl letztendlich nutzerabhängig. Fest steht: Künstliche Intelligenz ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken.
Die Zahl „7“
Die „Glorreichen Sieben“ der amerikanischen Technologiebranche – Apple, Microsoft, Nvidia, Amazon, Tesla, Alphabet (Google) und Meta (Facebook) – verwenden daher einen Großteil ihrer Ressourcen auf das Erreichen einer Vormachtstellung im Bereich intelligenter Sprachmodelle. Besonders im Fokus stehen hierbei Entwicklungen, die die Nutzung im Unternehmenskontext noch attraktiver machen. Dabei zeigt sich die Fähigkeit der Modelle, den PC des Nutzers auf Befehl zu bedienen, was in naher Zukunft besonders interessant für RPA-Prozesse werden dürfte.
Apropos „Glorreiche Sieben“: Laut Handelsblatt nutzen 7 von 10 Arbeitnehmern KI-Werkzeuge ohne Freigabe ihres Unternehmens, was bedeutet, dass sie ChatGPT & Co mit ihrem Privat-Account nutzen und eventuell sensible Daten aus dem Unternehmen abfließen.
Darüber hinaus eint die Begriffe ChatGPT, Copilot und EU AI Act, dass sie alle sieben Buchstaben beinhalten.
Zufall? Ich denke schon. Kein Zufall ist jedoch, dass wegen der beschriebenen unregulierten KI-Nutzung in Unternehmen der EU AI Act in sehr naher Zukunft eine entscheidende Rolle spielen wird. Schließlich werden von der EU ab Februar 2025 nicht nur Anbieter der Systeme, sondern auch ihre Betreiber in die Pflicht genommen.
Der EU AI Act
Im EU AI Act wird der Begriff „Betreiber“ verwendet, um jede Person oder Organisation zu beschreiben, die ein KI-System in einem bestimmten Kontext einsetzt – unabhängig davon, ob es für kommerzielle, öffentliche oder private Zwecke genutzt wird.
Ziel der Regelung ist die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens zur Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von KI-Systemen, der die Werte der EU schützt und Innovation fördert. Dabei soll ein hohes Maß an Sicherheit, Datenschutz und Transparenz gewährleistet werden, um Risiken wie Diskriminierung oder unethische Praktiken zu minimieren.
Dabei gibt es einen Anforderungskatalog, der je nach Risikoklassifizierung zu erfüllen ist. Folgende Maßnahmen sind, unabhängig vom identifizierten Risiko, verpflichtend für alle Unternehmen, in denen KI genutzt wird:
- Kompetenz –strategisch, technisch und ethisch korrekter Einsatz von KI im Unternehmen
- Transparenz – Nachweis der Einhaltung der Anforderungen gegenüber Aufsichtsbehörden
- DSGVO-Konformität – Einhaltung aller Datenschutzanforderungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch KI
Eine einheitliche KI-Richtlinie im Unternehmen einzuführen und diese Anforderungen zu erfüllen – klingt doch nach einem guten Vorsatz für 2025, oder? Kommen Sie gerne unter callnothing@durchdenkenvorne.de auf mich zu, wenn ich Ihnen dabei helfen kann.
Bis dahin bedanke ich mich für das erfolgreiche Jahr 2024 und freue mich auf 2025. Guten Rutsch!